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   OVG Bremen, 13.02.1990 - 1 BA 48/89   

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https://dejure.org/1990,7310
OVG Bremen, 13.02.1990 - 1 BA 48/89 (https://dejure.org/1990,7310)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13.02.1990 - 1 BA 48/89 (https://dejure.org/1990,7310)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13. Februar 1990 - 1 BA 48/89 (https://dejure.org/1990,7310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Petitionsbescheid; Verwaltungsrechtsweg; Verwaltungsakte; Leistungsklage; Sachliche Begründung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Begründungspflicht bei zurückweisenden Petitionsbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.05.1992 - 1 BvR 1553/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung einer Petition

    Die dagegen gerichtete Berufung hat das Oberverwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 13. Februar 1990 (JZ 1990, S. 965) zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16

    Anspruch auf bestimmte statistische Erfassung einer Petition

    Das Petitionsrecht hat insofern seine Wurzel im Demokratieprinzip, als der Staat individuelle Anliegen auch außerhalb formaler Verwaltungs- und Rechtsmittelverfahren zur Kenntnis nehmen, sachlich prüfen und bescheiden muss (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 13.02.1990 - 1 BA 48/89 - juris).
  • VerfGH Berlin, 12.01.1994 - VerfGH 16/93

    Zum Petitionsrecht des Verf BE Art 21c

    Die Stelle, an die eine Petition zulässigerweise gerichtet wird, ist verpflichtet, diese entgegenzunehmen und, wie sich zwar nicht aus dem Wortlaut des Art. 21 c VvB, wohl aber aus Sinn und Zweck des Petitionsrechts ergibt, sachlich zu prüfen und dem Petenten die Art der Erledigung (so zum Petitionsrecht des Art. 17 GG BVerfG, Beschluß v. 22.April 1953 - 1 BvR 162/51 -, BVerfGE 2, 225) und, falls nicht im Einzelfall untunlich, die für die Erledigung maßgebend gewesenen Gründe zumindest kurz schriftlich mitzuteilen (ähnlich OVG Bremen Urt.v. 13. Februar 1990 - OVG 1 BA 48/89 - UZ 1990, 965 mit zustimmender Anm. Lücke; ferner Rauball, in: v. Münch/Kunig, Grundgesetzkommentar, 4. Aufl. 1992, Rdn. 14 zu Art. 17 GG m.w.N.; Jarass/Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz, 2. Aufl. 1992, Art. 17 Rdn. 6).
  • VG Bremen, 07.03.2016 - 1 V 2550/15

    Wiederholung der Sitzung des Petitionsausschusses vom 04.12.2015 - öffentliche

    Dem Petenten steht jedoch - darüber hinausgehend - kein Recht auf einen Bescheid bestimmten Inhalts bzw. auf eine bestimmte Entscheidung in der Sache zu; eine im Verwaltungsrechtsweg erhobene Klage kann sich deshalb zulässigerweise nur auf eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Entgegennahme, Prüfung und Bescheiderteilung, nicht jedoch auf die "Richtigkeit" der Bearbeitung oder das Ergebnis der Beratung über die Petition beziehen (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 09.08.2007 - 1 WB 16/07, juris Rn. 23 unter Hinweis auf die grundlegenden Beschluss des BVerfGs vom 22.04.1953 - 1 BvR 162/51, BVerfGE 2, 225; OVG Bremen, Urt. v. 13.02.1990 - 1 BA 48/89, juris, nachgehend BVerwG, Beschl. v. 13.11.1990 - 7 B 85/90, juris).
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